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Neue Entwicklung für das Nachhaltigkeits­management Ihres Unternehmens

Umwelt- und Sozialthemen rücken mehr und mehr in den Fokus unserer Gesellschaft. Auch deswegen sollen Unternehmen in Deutschland zukünftig verpflichtet sein, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erfassen. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf das Nachhaltigkeitsmanagement der betroffenen Unternehmen. Der Bericht soll in das schon bestehende Corporate Sustainability Reporting – die CSR Richtlinie – aufgenommen werden. So lautet der Vorschlag der EU-Kommission. Ziel ist: Mehr Transparenz über nachhaltige Aspekte in Konzernen.

Was ist die Nachhaltigkeitsberichtspflicht?

Seit 2017 existiert die CSR-Richtlinie. Sie ist ein Umsetzungsgesetz (CSR RUG), in dem Nachhaltigkeitsthemen in Deutschland wirksam reguliert und berücksichtigt werden sollen. Sie richtet sich an „große“, kapitalmarktorientierte Unternehmen (§ 267 Abs. 3 HGB), mit mehr als 500 Mitarbeitenden, an Kreditinstitute und Versicherungen in Europa. Nach dieser Vorschrift müssen die Genannten auch über Umwelt- und Arbeitnehmer*innen-Themen berichten.

Was ändert sich für das Nachhaltigkeitsmanagement Ihres Unternehmens?

Eine der größten Änderungen besteht darin, dass nun auch Unternehmen mit 250 Mitarbeitenden in die Berichtspflicht fallen. Dadurch erweitert sich der Betroffenenkreis um ein Vielfaches.

Auch ändern sich Aspekte bei der nicht-finanziellen Berichtspflicht, die Teil der CSR-Richtlinie ist. Danach müssen Unternehmen Angaben zu Umwelt-, Arbeitnehmer*innen- und Sozialbelangen machen. Die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung spielen hier ebenfalls eine tragende Rolle.

Da die nicht-finanziellen Informationen immer relevanter werden, ist die Qualität der Daten mit denen der Finanzberichterstattung gleichzusetzen. Es ist also wahrscheinlich, dass die Regelungen zur Finanzberichterstattung in Zukunft auch verpflichtend für das Sustainability-Reporting gelten werden. Um die Informationen von Unternehmen besser zu vergleichen, soll außerdem ein EU-Standard für Nachhaltigkeitsberichterstattung eingeführt werden.

Betroffene Unternehmen müssen ab Geltungskraft der neuen Regelungen umfassende Auskünfte geben, gerade im Hinblick auf Nachhaltigkeit, Nachhaltigkeitsmanagement und Themen, die Arbeitnehmende betreffen. Ein bloßer Anriss solcher Themen wird nicht mehr ausreichend sein. Vielmehr muss ein klar strukturierter Bericht mit erkennbaren Entwicklungen bezüglich der oben angesprochenen Nachhaltigkeitsthemen vorgelegt werden, da ansonsten hohe Strafen drohen.

Wann wird es eine Änderung für das Nachhaltigkeitsmanagement geben?

Im April diesen Jahres hat die EU-Kommission das Nachhaltigkeitsmanagement für Unternehmen angepasst. Einzelne Mitgliedsstaaten sollen die Anpassungen bis Ende 2022 in nationales Recht umgewandelt haben. Somit werden die Änderungen für die erste Berichtsperiode 2023 relevant.

Wieso frühzeitiges Handeln für Sie so wichtig ist!

In den vergangenen Jahren haben sich die Umweltbelange und Themen, die Arbeitnehmende betreffen, immer mehr gewandelt.  Sie sind gesellschaftlich stärker in den Fokus gerückt.

Der zukünftige CSR-Bericht beinhaltet zum einen Angaben zu dem Nachhaltigkeitsmanagement und seiner Umsetzung. Zum anderen enthält er Informationen zu gesellschaftlichen Aspekten. Diese behandeln Themen wie Chancengleichheit und Arbeitsbedingungen. Zusätzlich enthält der Bericht auch Informationen darüber, welche Rolle die Verwaltungs-, Leistungs- und Aufsichtsorgane bei der Umsetzung des Nachhaltigkeitsmanagements spielen.

Für Unternehmen bedeutet das: Die Berichtspflicht zur Nachhaltigkeit wird unumgänglich.

Frühzeitige Schritte können jetzt schon die richtigen Akzente für einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen setzen. Nach EU-Vorgabe sollen vorrangig CO2-Emissionen reduziert werden, um die Nachhaltigkeit zu fördern.

Außerdem bringt eine freiwillige Umstellung zum jetzigen Zeitpunkt unternehmensinterne Vorteile: Sie erleichtert es nicht nur, den Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, sondern stärkt auch das Employer Branding. Innere Überzeugungen nach außen zu tragen, sorgt für eine positive Wahrnehmung bei Ihren aktuellen und zukünftigen Mitarbeitenden.

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